Mit
Enquete, in der Schweiz
Enquête (
frz. „Untersuchung“, von
lat. ‚nachforschen‘, ‚untersuchen‘), wird im engeren Wortsinn die vorherige Prüfung aller Verhältnisse und Gegebenheiten bezeichnet, die in einem
gesetzgeberischen Verfahren geordnet werden sollen.