Unter
Entflechtung wird im Allgemeinen die Herstellung oder Stärkung der Unabhängigkeit zwischen verschiedenen
Geschäftsfeldern eines Unternehmens oder Unternehmensverbundes aufgrund entsprechender gesetzlicher und/oder
regulierungsbehördlicher Vorgaben verstanden, insbesondere solcher des (allgemeinen oder sektorspezifischen) Wettbewerbs- oder
Kartellrechts.