Entflechtung (Firmenstruktur)


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Entflechtung (Firmenstruktur)
Unter Entflechtung wird im Allgemeinen die Herstellung oder Stärkung der Unabhängigkeit zwischen verschiedenen Geschäftsfeldern eines Unternehmens oder Unternehmensverbundes aufgrund entsprechender gesetzlicher und/oder regulierungsbehördlicher Vorgaben verstanden, insbesondere solcher des (allgemeinen oder sektorspezifischen) Wettbewerbs- oder Kartellrechts.

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