Der Titel
Erbprinz oder
Erbprinzessin bezeichnet in regierenden
Fürstenfamilien dasjenige Kind, das für die
Erb- und
Rechtsnachfolge des oder der Regierenden vorgesehen ist (
Präsumtion), während mögliche Geschwister unberücksichtigt bleiben. Bei der
Heirat eines Erbprinzen erhält seine Ehefrau den Titel
Erbprinzessin. In kaiser- und königlichen
Herrscherfamilien wird der vorgesehene
Thronfolger als
Kronprinz bezeichnet, die Thronfolgerin als
Kronprinzessin.