In Deutschland wird bei einem Erwerb von Todes wegen eine Erbschaftsteuer und bei einer unentgeltlichen Zuwendung unter Lebenden eine Schenkungsteuer erhoben. Rechtsgrundlage ist das
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die Steuer wurde erstmals 1906 einheitlich im
Deutschen Reich eingeführt, nachdem sie zuvor bereits in einigen Bundesstaaten galt.