Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Nach dem
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (
ErbStG), gelegentlich auch
Erbschaftsteuergesetz genannt, unterliegen der
Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) in Deutschland- der Erwerb von Todes wegen;
- die Schenkungen unter Lebenden;
- die Zweckzuwendungen;
- das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist,
- das Vermögen eines Vereins, dessen Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren.