Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz


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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), gelegentlich auch Erbschaftsteuergesetz genannt, unterliegen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) in Deutschland
  • der Erwerb von Todes wegen;
  • die Schenkungen unter Lebenden;
  • die Zweckzuwendungen;
  • das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist,
  • das Vermögen eines Vereins, dessen Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren.

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