Die
Erbuntertänigkeit (auch
Patrimonialhierarchie oder
Grundherrschaft) war eine besondere Form der wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit des Bauern vom
Grundherrn ähnlich der
Leibeigenschaft und fand nach Jahrhunderten der Auseinandersetzungen und Aufständen der Bauern ein rechtlich fundiertes Ende nach dem Revolutionsjahr
1848 mit der
Bauernbefreiung.