Erfolgsqualifikation


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Erfolgsqualifikation
Erfolgsqualifikation ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Strafrecht. Ein erfolgsqualifizierter Tatbestand oder ein erfolgsqualifiziertes Delikt wird dadurch gekennzeichnet, dass eine Handlung, die auch von einem anderen Tatbestand, dem Grundtatbestand, erfasst wird, allein wegen eines durch diese Handlung herbeigeführten Erfolges härter bestraft wird.

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