Ein
Erlass ist eine
Anordnung der
Exekutive an andere staatliche Stellen oder an die Bevölkerung eines Landes. In parlamentarischen Systemen wird diese Möglichkeit durch die
Gesetzgebungshoheit der
Legislative stark eingeschränkt. Meist sind Behörden nur zu Erlassen gegenüber ihnen nachgeordnete Dienststellen befugt, nicht jedoch den Bürgern gegenüber. Ein Beispiel dafür ist der
Runderlass im
deutschen Verwaltungsrecht.