Ermittlungsverfahren


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Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren (EV) oder Vorverfahren ist Ausgangspunkt jedes Bußgeld- und Strafverfahrens. Gesetzlich geregelt ist das Ermittlungsverfahren im Zweiten Abschnitt des Zweiten Buches der Strafprozessordnung ( bis StPO).

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