Gemische aus brennbaren Gasen, Dämpfen oder Stäuben mit
Luft und damit dem in ihr enthaltenen
Sauerstoff sind bei bestimmten, stofftypischen
Mischungsverhältnissen explosionsfähig. Diese Mischungsverhältnisse bestimmen den Explosionsbereich, der durch seine zwei
Explosionsgrenzen, der oberen und der unteren Explosionsgrenze (OEG bzw. UEG), beschrieben wird. Diese Grenzen werden auch als Zündgrenzen bezeichnet.