Die
Försterei (
Revierförsterei) ist eine
Unterbehörde der
Forstverwaltung. Sie ist für die Betreuung der Waldflächen im
Forstrevier zuständig und untersteht einer höheren
Forstbehörde, in der Regel einem
Forstamt oder einer
Oberförsterei. Die Bezeichnung einer Försterei kann je nach Staat, Region und Besitzart variieren. Dazu gehören auch die vergleichbaren Institutionen des Groß-Privatwalds. Der Leiter der Försterei heißt
Revierförster. Die Hauptaufgaben sind die Bewirtschaftung des Waldes unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Hierzu gehören die Produktion, Ernte von Holz und Nebenprodukten ebenso, wie auf gleicher Fläche die Sicherstellung der besonderen
Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes.