Fürst und
Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen (Landesfürsten) wie auch spezielle
Adelstitel mit eigenem
Fürstenstand im
Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vom
Mittelalter bis etwa 1800, mit einem „
Fürstentum“ als ausgewiesenem
Herrschaftsgebiet. Die Erhebung in diesen
Adelsstand wurde „
Fürstung“ genannt. Darüber hinaus finden sich Fürsten und Fürstentümer auch in anderen Ländern und politischen Strukturen, teilweise auch nur von außen als solche bezeichnet. Ähnlich wie die Bezeichnung
Häuptling übertrugen die europäischen Entdecker und
Kolonisatoren Fürst und
Fürstentum auf reale oder vermeintliche Anführer und Herrschaftsgebiete anderer Völker oder übersetzten deren Eigenbezeichnung als „Fürst“.