Im Streit um die
Fürstenenteignung in der
Weimarer Republik ging es um die Frage, was mit dem Vermögen der deutschen Fürstenhäuser geschehen solle, die im Zuge der
Novemberrevolution politisch entmachtet worden waren. Diese Auseinandersetzungen begannen bereits in den Revolutionsmonaten. Sie dauerten in den Folgejahren als Vertragsverhandlungen bzw. Gerichtsverfahren zwischen einzelnen Fürstenhäusern und den jeweiligen Ländern des
Deutschen Reiches an. Höhepunkte des Konflikts waren in der ersten Hälfte des Jahres 1926 ein erfolgreiches
Volksbegehren und nachfolgend ein gescheiterter
Volksentscheid zur entschädigungslosen
Enteignung.