Nachgeordnete
Behörden innerhalb eines Verwaltungszuges unterliegen der
Fachaufsicht. D. h., die nachgeordnete Behörde wird nicht nur daraufhin kontrolliert, ob sie
Recht und
Gesetz einhält (
Rechtsaufsicht), sie unterliegt auch der Zweckmäßigkeitskontrolle (Art und Weise der Aufgabenerfüllung).