Mit dem altmodischen Wort
Fahrnisvollstreckung ist die in
Zivilprozessordnung geregelte
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen gemeint. Der Normalfall der Fahrnisvollstreckung ist die
Pfändung und Verwertung beweglicher Sachen, die sich beim
Schuldner befinden. Die heute häufigste Form ist die Pfändung und Überweisung von
Forderungen des Schuldners gegen einen Dritten, den sogenannten
Drittschuldner. Daneben können aber auch andere Vermögensrechte gepfändet und verwertet werden.