Fakultätsentwicklung bezeichnet in
Deutschland die Förderung von
Fakultäten an
Hochschulen und
Universitäten in personeller und organisatorischer Sicht. Ziel ist nicht die Förderung der Hochschule, sondern die Förderung der einzelnen Fakultät. Dieses Konzept ergibt sich aus der Kritik an
Studiengebühren, die oftmals vom Land erhoben werden, jedoch eigentlich nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn damit nicht die Hochschule, sondern die Fakultät gefördert wird.