Der
Familienname ist die korrekte juristische Bezeichnung einer Gruppe von Personen, die untereinander mehr oder weniger eng in einer menschlichen blutsverwandten Abkommenslinie stehen. Er ergänzt den
Vornamen, der der besseren Unterscheidbarkeit von Personen dient. Gleichbedeutend sind die Bezeichnungen
Nachname und
Zuname, im
Amtsdeutsch in der Bundesrepublik Deutschland einfach
Name. Hierbei muss wiederum zwischen natürlichen (Familienname = beseelte Wesen) und juristischen (Name = Firmen) Personen unterschieden werden.