Als
Februarpatent bezeichnet man in der österreichischen Geschichtsschreibung die
Verfassung der österreichischen Monarchie (so der Kaiser in seinem Patent), d.h. des
Kaisertums Österreich, aus dem Jahr
1861. Sie wurde am 26. Februar 1861 erlassen und am 28. Februar im
RGBl. veröffentlicht. Im Anhang wurden die bis 1918 gültigen Landesordnungen der nichtungarischen
Kronländer kundgemacht; für die ungarischen Länder wurde auf das
Oktoberdiplom 1860 verwiesen. Die Erlassung dieser fundamentalen Rechtsregeln fiel in die Zeit des
Neoabsolutismus, war also die alleinige Entscheidung von Kaiser
Franz Joseph I.