Festes Haus


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Festes Haus
Als Festes Haus wird in der Burgenforschung ein bedingt wehrhaftes Gebäude mit relativ starken Mauern bezeichnet, das – ähnlich wie der Wohnturm – dem adligen Besitzer zu Wohn-, Wehr- und Repräsentationszwecken diente. Das so bezeichnete Gebäude kann Teil einer größeren Burg sein oder einzeln stehen. Das Feste Haus ist spätestens seit dem 10. Jahrhundert nachweisbar. In der Frühen Neuzeit (16. und 17. Jahrhundert) kam ein vergleichbarer Haustyp wieder vermehrt in Gebrauch, der als leicht bewehrter Adelssitz genutzt wurde.

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