Das Feuerwehrwesen in Österreich ist Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Dementsprechend sind auch die Organisationsformen in den einzelnen Bundesländern verschieden. Während zum Beispiel in Kärnten die Ortsfeuerwehr als Hilfsorgan der Gemeinde untersteht, ist in Niederösterreich und dem Burgenland jede einzelne Freiwillige Feuerwehr als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine juristische Person. Dazwischen sind verschiedene Modelle möglich. Alle Feuerwehren die für den öffentlichen Brandschutz zur Verfügung stehen, sind im Feuerwehrregister angeführt.