Das
Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht. Es ist in Deutschland das
Gericht erster
Instanz für den Rechtsweg in
finanzgerichtlichen Streitigkeiten. Die Richter befinden über Rechtstreitigkeiten zwischen Steuerbürger und
Finanzverwaltung (Finanzämter, Zollbehörden, Familienkassen und Deutsche Rentenversicherung Bund in Altersvorsorgezulagesachen (§ 98 Einkommensteuergesetz)). Der Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit ist anders als der der übrigen Gerichtsbarkeiten zweistufig.