Finanzinstrument im Sinne des
Anlegerschutzverbesserungsgesetzes ist ein Begriff zur Umschreibung folgender Sachverhalte im
Bank- und Börsenwesen:
Nach
WpHG zählen zu den Finanzinstrumenten
- Wertpapiere, - beispielsweise Aktien, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine, Investmentanteile) -
- Geldmarktinstrumente, - Forderungen, die keine Wertpapiere sind, aber gehandelt werden, etwa Schuldscheine -
- Derivate im Sinne des WpHG, - hier sind Termingeschäfte gemeint -
- Rechte auf Zeichnung von Wertpapieren und
- sonstige Instrumente, die an einem organisierten Markt im Inland oder der EU zugelassen sind.