Die
Finanzverwaltung – auch Steuerverwaltung genannt – ist der Teil der
öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von
Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Dabei liegt die Zuständigkeit für den Vollzug der Steuergesetze ganz wesentlich bei den Ländern.