Fiqh bezeichnet im
islamischen Wissenschaftssystem diejenige Disziplin, die sich mit den religiösen Normen (
al-ahkām asch-scharʿiyya) befasst. Der Begriff wird mit "islamische Rechtswissenschaft" oder "islamische
Jurisprudenz" übersetzt. Das
kanonische Gesetz wertet alle Handlungen der Muslime nach religiösen Maßstäben; eine Trennung zwischen weltlichem und religiösem Bereich kennt das Gesetz nicht. „Alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens und Verkehrs sollten im Sinne eines als religiös anzuerkennenden Gesetzes geregelt werden“. „Die Wissenschaft, die sich mit der Scharia beschäftigt, heißt
fiqh, d.h. Kenntnis und Verständnis des Rechts.“ Die religiösen Gesetze werden in den Büchern des Fiqh dargelegt und erörtert. Die Rechtswissenschaft beruft sich stets auf die religiösen Textquellen
Koran und
Hadith nebst ihrer Auslegung und erläutert sowohl die rituellen Verpflichtungen (
ʿibādāt) als auch die Rechte des Menschen gegenüber seinen Mitmenschen (muʿāmalāt) in einer islamischen Gesellschaft. Somit ist Fiqh die Wissenschaft, die alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens im Islam
erörtert. Ihre Darstellung ist den
Rechtsschulen in ihren Fiqh-Büchern, mit teilweise deutlich
kontroversen Rechtsauffassungen, vorbehalten.