Als
fließender Verkehr, mitunter auch
Fließverkehr genannt, werden grundsätzlich alle sich in Bewegung befindlichen
Fahrzeuge im öffentlichen
Straßenverkehr bezeichnet, unabhängig davon ob sie gegenwärtig fahren oder verkehrsbedingt vorübergehend stehen bleiben (warten). Das Gegenteil ist der
ruhende Verkehr.