Ein
Fluglehrer ist ein erfahrener
Pilot, der den Befähigungsnachweis (Lehrberechtigung) hat, angehende Piloten (
Flugschüler) am Boden und in der Luft während des Fliegens auszubilden. Seit 2011 regelt die "
Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates" die notwendige Ausbildung und Qualifikationen einheitlich innerhalb Europas.