Ein
Flugschüler ist eine Person, die zum Erwerb oder zur Erweiterung einer
Fluglizenz an einer
Flugschule durch entsprechende
Fluglehrer ausgebildet wird. In
Deutschland ist dazu in der Regel eine Bestätigung durch die obere Luftfahrtbehörde des für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Landes notwendig.