Als
Flugschrift bezeichnet man eine einzeln verbreitete, nicht regelmäßig erscheinende Druckschrift mit einem Umfang von mehreren Seiten, mindestens vier (im Unterschied zum einseitig bedruckten
Flugblatt). Der Wortbestandteil „Flug“ kann sich entweder darauf beziehen, dass die Blätter der Flugschrift nicht gebunden sind, oder auf ihre schnelle, manchmal auch illegale Verbreitung.