Als
freie Kameradschaften bezeichnen sich informell organisierte
Neonazi-Gruppen. Sie sind rechtlich nichtrechtsfähige
Vereine und daher hinsichtlich ihrer Struktur und der Mitglieder nur schwer greifbar, da z. B. in einem
Zivilprozess alle Mitglieder namentlich genannt und verklagt werden müssten.