Die
Freie Standesherrschaft geht auf die
Böhmische Krone zurück. Es waren Güterkomplexe, die von der
Lehnshoheit des Landesfürsten aufgrund eines königlichen Sonderprivilegs befreit wurden und eine gewisse landständische Unabhängigkeit erlangten, ohne jedoch formal
reichsunmittelbar zu werden (also mit voller
Landeshoheit innerhalb des
Heiligen Römischen Reichs sowie mit Sitz und Stimme im
Reichsfürstenrat des
Reichstags). Die Inhaberfamilien der
Freien Standesherrschaften stiegen dadurch folglich nicht in den
Hochadel auf, anders als die reichsunmittelbar regierenden Häuser, die nach Ende des Alten Reiches 1806 auch als
Standesherren des Deutschen Bundes bezeichnet wurden.