Freie Standesherrschaft


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Freie Standesherrschaft
Die Freie Standesherrschaft geht auf die Böhmische Krone zurück. Es waren Güterkomplexe, die von der Lehnshoheit des Landesfürsten aufgrund eines königlichen Sonderprivilegs befreit wurden und eine gewisse landständische Unabhängigkeit erlangten, ohne jedoch formal reichsunmittelbar zu werden (also mit voller  Landeshoheit innerhalb des Heiligen Römischen Reichs sowie mit Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat des Reichstags). Die Inhaberfamilien der Freien Standesherrschaften stiegen dadurch folglich nicht in den Hochadel auf, anders als die reichsunmittelbar regierenden Häuser, die nach Ende des Alten Reiches 1806 auch als Standesherren des Deutschen Bundes bezeichnet wurden.

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