Als
Freie und Reichsstädte wurden seit dem 15. Jahrhundert jene weitgehend autonomen Stadtgemeinden des
Heiligen Römischen Reiches bezeichnet, die im
Städtekollegium des
Reichstags vertreten waren. Die eigentlichen
Reichsstädte unterstanden keinem
Reichsfürsten, sondern direkt dem
Kaiser, waren also
reichsunmittelbar. Dagegen hatten die
Freien Städte zwar noch einen Bischof als nominellen Landesherrn, besaßen aber
Selbstverwaltungsrechte und
Privilegien, die sie den Reichsstädten de facto gleichstellten. Daher entstand im Laufe der Zeit die unkorrekte, volkstümliche Sammelbezeichnung
Freie Reichsstadt, obwohl nur wenige Städte gleichzeitig Freie Stadt und Reichsstadt waren.