Freier Träger


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Freier Träger
Als freier Träger wird in den Sozialgesetzbüchern eine Institution bezeichnet, die Personal und Sachmittel für Dienstleistungen zur Verfügung stellt und nicht öffentlicher Träger bzw. Verwaltungsträger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) ist. Der freie Träger bietet Kinderbetreuung (Kindergarten), freie SchulenSozialhilfeKinder- und Jugendhilfe oder andere Hilfemaßnahmen bzw. Angebote an.

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