Freies Mandat bedeutet, dass der gewählte
Abgeordnete sein
Mandat im
Parlament frei ausübt und dafür niemandem gegenüber verantwortlich ist. Der Abgeordnete als Träger des freien Mandats ist insbesondere an keine Aufträge der Wähler, seiner
Partei oder seiner
Fraktion gebunden, sondern nur an sein Gewissen. Im Gegensatz hierzu steht das
imperative Mandat.