Freies Mandat


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Freies Mandat
Freies Mandat bedeutet, dass der gewählte Abgeordnete sein Mandat im Parlament frei ausübt und dafür niemandem gegenüber verantwortlich ist. Der Abgeordnete als Träger des freien Mandats ist insbesondere an keine Aufträge der Wähler, seiner Partei oder seiner Fraktion gebunden, sondern nur an sein Gewissen. Im Gegensatz hierzu steht das imperative Mandat.

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