Freistaat ist die im 19. Jahrhundert entstandene deutsche Bezeichnung für einen von keinem
Monarchen regierten freien
Staat, das heißt für eine
Republik. In der
Weimarer Republik war der Begriff des Freistaats – neben
Volksstaat – die amtliche Bezeichnung der meisten deutschen Flächenländer. Es ist heute die amtliche Bezeichnung für die Länder
Bayern (seit 1945),
Sachsen (seit 1990) und
Thüringen (seit 1993) und wurde von 1945 bis 1952 auch für das Land
Baden verwendet.