Im
Arbeitsrecht bezeichnet die
Freistellung (
Suspendierung) die einseitige Anordnung des
Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien des
Arbeitsvertrages, einen
Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung dauerhaft oder zeitweise zu entbinden.