GGmbH


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GGmbH
 
Gemeinnützige GmbH
Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Als Kapitalgesellschaft ist die gemeinnützige GmbH dadurch nach Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Die Wahl dieser Rechtsform erfolgt häufig bei gemeinnützigen Unternehmen, die sich wirtschaftlich betätigen möchten (zum Beispiel Kindergärten), was der Rechtsform des eingetragenen Vereins untersagt ist.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH oder Ges.m.b.H. u.ä.) steht für:

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