Die
kommunale Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen wurde in zwei großen Phasen ab dem Jahr 1966 durchgeführt und fand ihren weitgehenden Abschluss am 1. Januar 1975, als die sechs letzten umfangreichen
Gesetze zur Gebietsreform in den
Ballungsräumen des Landes in Kraft traten. Die
Ämter wurden als Institution vollständig abgeschafft, und die Amtsordnung von 1953, die deren innere Organisation regelte, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1975 aufgehoben.