Als
Geflügelklein werden verschiedene kleinere Stücke vom
Geflügel zusammengefasst. Dazu gehören das fleischarme Rückenstück, Flügel, Kopf, Hals und Füße sowie verschiedene
Innereien wie
Herz,
Magen und
Leber. In Deutschland enthält Geflügelklein aus
lebensmittelrechtlichen Gründen keine Köpfe und Füße.