Als
Gehörgang werden zwei im
Ohr verlaufende Gänge bezeichnet. Man unterscheidet einen
äußeren und einen
inneren Gehörgang (
Meatus acusticus externus und
internus). Der innere Gehörgang ist vollständig, der äußere Gehörgang nur zum Teil
knöchern gestützt. Die knöchernen, zum
Schädel – genauer zum
Schläfenbein – gehörenden Abschnitte nennt man
Ohrkanal (
Canalis acusticus externus bzw.
internus), deren Öffnung
Porus acusticus externus bzw.
internus.