Geheimrat


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Geheimrat
Der Geheime Rat war in den Territorien des Heiligen Römischen Reiches und den späteren deutschen Monarchien ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, in Brandenburg: Geheimer Staatsrat), das unmittelbar dem Fürsten unterstand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten Landesangelegenheiten, insbesondere über den Erlass von Verordnungen, Beschluss fasste. In freien Reichsstädten galt als Geheimer Rat der sogenannte „Kleine Rat“. Dieser war für die gesamte Finanz- und Außenpolitik dieser Stadtstaaten zuständig. Vorläufer bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts war der österreichische Hofrat. Geheimrat und Hofrat sind somit nichtakademische Titel.

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Geheimer Rat

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