Der
Geheime Rat war in den Territorien des
Heiligen Römischen Reiches und den späteren deutschen Monarchien ein
Kollegium von Räten (
Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, in
Brandenburg: Geheimer Staatsrat), das unmittelbar dem
Fürsten unterstand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten Landesangelegenheiten, insbesondere über den Erlass von
Verordnungen, Beschluss fasste. In
freien Reichsstädten galt als Geheimer Rat der sogenannte „Kleine Rat“. Dieser war für die gesamte Finanz- und Außenpolitik dieser Stadtstaaten zuständig. Vorläufer bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts war der österreichische
Hofrat. Geheimrat und Hofrat sind somit
nichtakademische Titel.