Geistliches Territorium


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Geistliches Territorium
Als Geistliches Territorium bezeichnet man ein Staatsgebiet in der Vormoderne, dessen Landesherr (Fürst) zugleich oberster Geistlicher war und somit die geistliche mit der weltlichen Gewalt verband. Er übte in seinem kirchlichen Jurisdiktionsbereich die geistliche und in einem Territorium, das nicht deckungsgleich sein musste, zugleich die weltliche Gewalt aus. Diese Herrschaftsform war vor allem im Heiligen Römischen Reich verbreitet. Mit der Durchsetzung der Säkularisierung seit der Frühen Neuzeit, also der Tendenz zur Trennung von Kirche und Staat, wurde diese Herrschaftsform immer weiter zurückgedrängt.

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