Als
Geldfunktion bezeichnet man in der
Volkswirtschaftslehre die verschiedenen Formen von
Nutzen, die
Geld stiften kann. Im Allgemeinen unterscheidet man hier zwischen
Zahlungsmittel-, Wertaufbewahrungs- und Wertmessfunktion. Je besser ein
Gut die Geldfunktionen erfüllt, umso eher wird es als Geld angesehen.