Der Begriff
Gelegenheitsverkehr kommt aus dem Personenbeförderungsrecht (
Personenbeförderungsgesetz- PBefG) und definiert in PBefG verschiedene Formen des Gelegenheitsverkehrs entsprechender Verkehrsarten mit Kraftfahrzeugen. In Österreich heißt das entsprechende Gesetz
Gelegenheitsverkehrsgesetz.