Geltungsvorrang


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Geltungsvorrang
Der Geltungsvorrang ist in der Rechtswissenschaft eine der beiden Formen, eine Normenkollision aufzulösen. Danach gilt für einen Sachverhalt, der von mehreren Rechtsnormen erfasst, aber von ihnen unterschiedlich geregelt wird, nur eine Rechtsnorm, nämlich die vorrangige. Der Geltungsvorrang führt dazu, dass der verdrängte Rechtssatz seine Geltung verliert, das heißt außer Kraft gesetzt und damit ungültig (nichtig) wird: Das höherrangige Recht bricht das niederrangige. Anders ist dies beim Anwendungsvorrang. Welche der beiden kollidierenden Vorschriften vorrangig ist, entscheidet man mittels einer Kollisionsregel.

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