Der
Gemeinfreiheit unterliegen alle geistigen Schöpfungen, an denen keine
Immaterialgüterrechte, insbesondere kein
Urheberrecht, bestehen. Die im anglo-amerikanischen Raum anzutreffende Public Domain (PD) ist ähnlich, aber nicht identisch mit der europäischen Gemeinfreiheit. Nach dem
Schutzlandprinzip bestimmt sich die Gemeinfreiheit immer nach der jeweiligen nationalen
Rechtsordnung, in der eine Nutzung vorgenommen wird.