Der
Generalübernehmer (GÜ) (oder Totalübernehmer) übernimmt im Rahmen eines
Bauvertrages die Planungs- und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungs- und Bauzwischen-Finanzierungsleistungen für ein
Bauvorhaben; es steht dem GÜ in der Regel frei, Aufträge an
Subunternehmer zu vergeben. Regelmäßig erstellt der GÜ ein Bauvorhaben - zum fest vereinbarten Termin (falls vertraglich vereinbart: bei Nichteinhaltung entsprechende Konventionalstrafe) - schlüsselfertig; auch ist die Verpflichtung zur Regelung der Dauerfinanzierung als GÜ-Pflicht möglich.