Der Begriff Generalgouvernement (poln.Generalne Gubernatorstwo) bezeichnet Gebiete der früheren Zweiten Polnischen Republik, die 1939–1945 vom Deutschen Reichmilitärisch besetzt und nicht unmittelbar in das Reichsgebiet eingegliedert wurden, sowie die dort errichteten Verwaltungsstrukturen unter dem Generalgouverneur und NSDAP-Funktionär Hans Frank und seinem Stellvertreter Josef Bühler mit Sitz in Krakau. Es umfasste zunächst eine Fläche von 95.000 km² und wurde am 1. August 1941 um den zuvor sowjetischen Distrikt Galizien auf 142.000 km² erweitert.