Der
Generalquartiermeister war früher ein höherer
Offizier, der mit den Anordnungen zur Unterbringung der Truppen betraut war. Nach der Bildung der Generalquartiermeisterstäbe diente er als Chef seines jeweiligen Stabes, und nachdem diese Stäbe in vielen Armeen zum
Generalstab erweitert worden waren, neben dem
Chef des Generalstabs als Offizier mit besonderen Obliegenheiten. In den meisten Heeren gab es den Generalquartiermeister nur während eines
Feldzuges. Mit der Weiterentwicklung der Stäbe wurde in Deutschland und Russland in den Führungsstäben ab
Armee,
Heeresgruppe (Deutschland) bzw.
Fronten (Russland) der Stellvertreter des Chefs des Stabes für operative Aufgaben als
Generalquartiermeister bezeichnet. Diese Funktion entspricht heute in der
NATO dem G3/A3 (
General Staff 3 bzw.
Admiral Staff 3 oder
Air Staff 3).