Als
Generalstab wird in der deutschen
Militärgeschichte häufig die Summe aller speziell ausgebildeten
Generalstabsoffiziere bezeichnet, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Andererseits wird damit auch eine bestimmte
Institution bezeichnet, die höchste militärische Kommandobehörde vieler Streitkräfte. Ihr Leiter ist der
Generalstabschef. Der Generalstab ist heute in den meisten Ländern dem
Verteidigungsministerium nachgeordnet. Die entsprechende Kommandobehörde von
Seestreitkräften ist in vielen Staaten der
Admiralstab bzw. die
Admiralität.