Als
genetischer Fingerabdruck wird ein
DNA-Profil eines
Individuums bezeichnet, das für dieses in hohem Maße charakteristisch ist. Die DNA wird aus
Zellen gewonnen, die aus
Gewebeteilen oder
Sekreten, zum Beispiel
Sperma,
Hautzellen oder
Speichel stammen. Das Verfahren wird in der
Molekularbiologie auch als
Genetic Fingerprinting oder
DNA Fingerprinting bezeichnet.
Alec Jeffreys war 1984 durch Zufall auf das Verfahren gestoßen. In Deutschland wurde es erstmals 1988, als Beweis in einem Strafprozess, vor Gericht anerkannt.